Keine Zweiklassenmedizin - Versorgungsinitiative Schweiz – Vorprüfung und nationaler Aufbau

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calendar_month Gestartet am 19.07.2026
person_edit Erstellt von Lars Leidolt
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Beschreibung
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FAQ

Medizinisch notwendige Versorgung darf nicht an starren Obergrenzen scheitern

Der Verein Freie Ärzte Schweiz prüft die rechtliche, medizinische, gesundheitsökonomische, gesellschaftliche und organisatorische Tragfähigkeit einer eidgenössischen Volksinitiative.

Ziel ist eine Initiative, die den rechtzeitigen Zugang zu medizinisch notwendigen ambulanten Leistungen vor starren Budget- und Mengengrenzen schützt. Wirksame Kontrollen gegen Fehl- und Überversorgung sollen ausdrücklich möglich bleiben.

Die geplante Initiative soll verhindern, dass der Zugang zu einer rechtzeitigen Behandlung zunehmend vom Einkommen, vom Wohnort, von der Mobilität oder von privaten finanziellen Möglichkeiten abhängt.

Die medizinische Notwendigkeit muss entscheiden – nicht der Geldbeutel und nicht eine ausgeschöpfte Obergrenze.

Damit richtet sich das Projekt gegen Rationierung und eine drohende Zweiklassenmedizin. Eine sichere, qualitativ hochwertige und rechtzeitige Versorgung muss allen Menschen in der Schweiz offenstehen.

Was der zweckgebundene Fonds finanziert

Die Beiträge werden insbesondere verwendet für:

– die unabhängige verfassungs-, sozialversicherungs- und tarifrechtliche Prüfung;

– die Erarbeitung eines verfassungsrechtlich tragfähigen und patientenzentrierten Initiativtexts;

– eine versorgungsmedizinische und gesundheitsökonomische Folgenabschätzung;

– die Untersuchung möglicher Auswirkungen auf Wartezeiten, Behandlungen vor Ort, Transportwege, Spitaleinweisungen, Versorgungsqualität und Gesundheitskosten;

– die Prüfung, wie «ambulant vor stationär» konsequent umgesetzt werden kann, ohne medizinisch notwendige Kontrollen aufzugeben;

– die Bildung eines breit abgestützten und parteiübergreifenden Initiativkomitees;

– den Aufbau eines freiwilligen schweizweiten Netzes von Praxen, Organisationen und späteren Sammelstellen;

– mehrsprachige Information sowie die technische, kommunikative und organisatorische Vorbereitung einer möglichen Unterschriftensammlung.

Noch keine formell lancierte Initiative

Dieser Fonds finanziert die Vorprüfungs- und Aufbauphase. Er finanziert noch keine laufende Unterschriftensammlung und keinen bereits angesetzten Abstimmungskampf.

Eine Unterschriftensammlung beginnt erst, wenn ein Initiativkomitee gebildet, der Initiativtext fertiggestellt und das Vorprüfungsverfahren bei der Bundeskanzlei abgeschlossen worden ist. Entsprechen Titel und Unterschriftenlisten den gesetzlichen Anforderungen, veröffentlicht die Bundeskanzlei die Vorprüfungsverfügung im Bundesblatt. Anschliessend müssen für das Zustandekommen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

Klare Kriterien für den Lancierungsentscheid

Über die formelle Lancierung wird anhand vorab veröffentlichter Kriterien entschieden. Dazu gehören insbesondere:

– rechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit;

– ein erkennbarer Nutzen für Patientinnen und Patienten;

– Vereinbarkeit mit wirksamen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskontrollen;

– Schutz vor Rationierung und Zweiklassenmedizin;

– ausreichende medizinische, gesellschaftliche und politische Abstützung;

– ein tragfähiges Finanzierungs- und Organisationskonzept für die nationale Unterschriftensammlung.

Die Ergebnisse der Vorprüfung und der anschliessende Entscheid werden öffentlich dokumentiert.

Transparenz und Zweckbindung

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben werden über eine eigene Kostenstelle getrennt verbucht. Der Verein veröffentlicht regelmässig:

– den Stand der Finanzierung;

– die erreichten Projektetappen;

– die beauftragten Arbeitsbereiche;

– die Verwendung der Mittel;

– den Entscheid über eine formelle Lancierung.

Beiträge 4

Ulla Birk
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vor 19 Stunden
Carolina De Bakker
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Norbert Klaus
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Lars Leidolt
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