Eidgenössische Volksinitiative «Für eine rechtzeitige medizinische Betreuung nach medizinischem Bedarf»

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calendar_month Gestartet am 19.07.2026
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Beschreibung
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FAQ

Medizin, wenn sie nötig ist.

Offizieller Arbeitstitel: Eidgenössische Volksinitiative «Für eine rechtzeitige medizinische Betreuung nach medizinischem Bedarf»

Medizinisch notwendige Betreuung muss rechtzeitig möglich bleiben – unabhängig davon, ob eine administrative Budget-, Mengen- oder Leistungsgrenze bereits erreicht ist.

Der Verein Freie Ärzte Schweiz prüft die rechtliche, medizinische, gesundheitsökonomische, gesellschaftliche und organisatorische Tragfähigkeit einer eidgenössischen Volksinitiative.

Worum es geht

Die Initiative soll den rechtzeitigen Zugang zur ambulanten Medizin schützen. «Medizinische Betreuung» umfasst dabei den gesamten medizinisch notwendigen Versorgungspfad: Untersuchungen, diagnostische Abklärungen, Behandlungen und Nachsorge.

Entscheidend soll der medizinische Bedarf sein – nicht das Einkommen, der Wohnort, die Mobilität, private finanzielle Möglichkeiten oder eine ausgeschöpfte administrative Obergrenze.

Ja zur Kostenkontrolle. Nein zur Rationierung notwendiger Medizin.

Wirksame Kontrollen gegen Fehl- und Überversorgung bleiben ausdrücklich möglich. Kostensteuerung darf jedoch nicht dazu führen, dass wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen pauschal verzögert oder faktisch verweigert werden.

Eine sichere, qualitativ hochwertige und rechtzeitige medizinische Betreuung muss allen Menschen in der Schweiz offenstehen. Zugleich soll verhindert werden, dass notwendige ambulante Leistungen verzögert und Patientinnen und Patienten dadurch in den teureren stationären Bereich gedrängt werden.

Was der zweckgebundene Fonds finanziert

Die Beiträge werden insbesondere verwendet für:

  • die unabhängige verfassungs-, sozialversicherungs- und tarifrechtliche Prüfung;

  • die Erarbeitung eines verfassungsrechtlich tragfähigen und patientenzentrierten Initiativtexts;

  • eine versorgungsmedizinische und gesundheitsökonomische Folgenabschätzung;

  • die Untersuchung möglicher Auswirkungen auf Wartezeiten, Diagnostik, Behandlungen vor Ort, Transportwege, Spitaleinweisungen, Versorgungsqualität und Gesundheitskosten;

  • die Prüfung, wie «ambulant vor stationär» konsequent umgesetzt werden kann, ohne den rechtzeitigen Zugang zu notwendiger Medizin einzuschränken;

  • die Entwicklung eines mehrheitsfähigen Titels, Framings und Kommunikationskonzepts;

  • die Bildung eines breit abgestützten und parteiübergreifenden Initiativkomitees;

  • den Aufbau eines freiwilligen schweizweiten Netzes von Praxen, Organisationen und späteren Sammelstellen;

  • mehrsprachige Information sowie die technische, kommunikative und organisatorische Vorbereitung einer möglichen Unterschriftensammlung.

Noch keine formell lancierte Initiative

Dieser Fonds finanziert die Vorprüfungs- und Aufbauphase. Er finanziert noch keine laufende Unterschriftensammlung und keinen bereits angesetzten Abstimmungskampf.

Eine Unterschriftensammlung beginnt erst, wenn ein Initiativkomitee gebildet, der Initiativtext fertiggestellt und das Vorprüfungsverfahren bei der Bundeskanzlei abgeschlossen worden ist. Anschliessend müssen für das Zustandekommen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

Klare Kriterien für den Lancierungsentscheid

Über die formelle Lancierung wird anhand vorab veröffentlichter Kriterien entschieden. Dazu gehören insbesondere:

  • rechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit;

  • ein klarer Nutzen für Patientinnen und Patienten;

  • Schutz des rechtzeitigen Zugangs zu medizinisch notwendigen Untersuchungen, diagnostischen Abklärungen, Behandlungen und Nachsorge;

  • Vereinbarkeit mit wirksamen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskontrollen;

  • Schutz vor Rationierung und Zweiklassenmedizin;

  • ausreichende medizinische, gesellschaftliche und politische Abstützung;

  • ein tragfähiges Finanzierungs- und Organisationskonzept für die nationale Unterschriftensammlung.

Die Ergebnisse der Vorprüfung und der anschliessende Entscheid werden öffentlich dokumentiert.

Transparenz und Zweckbindung

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben werden über eine eigene Kostenstelle getrennt verbucht. Der Verein veröffentlicht regelmässig:

  • den Stand der Finanzierung;

  • die erreichten Projektetappen;

  • die beauftragten Arbeitsbereiche;

  • die Verwendung der Mittel;

  • den Entscheid über eine formelle Lancierung.

Beiträge 35

Anonym
machte einen Spende
vor 3 Tagen
Ariane Testuz
machte einen Spende von CHF 150.00
vor 1 Woche
Tina Zodan
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vor 1 Woche
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benedikta kamdem
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vor 1 Woche
Harold Besson
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vor 1 Woche

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